AGB

Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die Upscale Marketing mit ihren Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Upscale Marketing ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Upscale Marketing in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

Leistungen von Upscale Marketing / Mitwirkung des Kunden

Upscale Marketing erbringt umfassende Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich Suchmaschinen Marketing. Hiervon umfasst sind insbesondere die Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen, deren konkreter Inhalt jeweils in Einzelaufträgen vereinbart wird. Upscale Marketing vertreibt außerdem Produkte im Bereich des Performance Marketings,SEO, Webdesign und anderen typischen Agenturdienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Upscale Marketing dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Upscale Marketing zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Upscale Marketing, bleibt der Vergütungsanspruch von Upscale Marketing unberührt.

Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook und Google jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Upscale Marketing nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Upscale Marketing bleibt in diesen Fällen unberührt.

In Bezug auf die von Upscale Marketing zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Upscale Marketing hinsichtlich der Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

Upscale Marketing ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen /Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

Etwaige für Drittanbieter anfallende Werbekosten sind nicht in der Vergütung von Upscale Marketing inkludiert und separat vom Kunden zu tragen.

Weist der Vertragspartner Upscale Marketing an, etwaige Kampagnen zwischenzeitlich zu pausieren oder ist eine Pausierung der Kampagne ohne Verschulden von Upscale Marketing insgesamt notwendig, berührt dies den Vergütungsanspruch von Upscale Marketing nicht.

Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen, Landingpages etc ausschließlich selbst verantwortlich. Eine Überprüfung durch einen Rechtsbeistand des Kunden im Vorhinein wird nahegelegt.

Zustandekommen von Verträgen

Der Vertragsschluss zwischen Upscale Marketing und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform und auch mittels kaufmännischen Bestätigungsschreibens (KBS) erfolgen.

Abnahmebedürftige Leistungen

Die Leistungen von Upscale Marketing unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine vereinbarte Leistung ausnahmsweise kraft Gesetzes überwiegend dem Werkvertragsrecht unterfällt und damit abnahmebedürftig ist, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.

Upscale Marketing kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils die Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.

Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.

Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. Upscale Marketing kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber Upscale Marketing nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und Upscale Marketing überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

Soweit bei der Funktionsprüfung erhebliche Mängel festgestellt werden, ist Upscale Marketing verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.

Upscale Marketing ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zusetzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird Upscale Marketing dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

Die abzunehmende (Teil-)Leistung von Upscale Marketing gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von AB hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

Zahlungen, Preise, Bedingungen

Die Preise, die von Upscale Marketing angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich.

Die vom Kunden Upscale Marketing geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine Upscale Marketing erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Upscale Marketing nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Upscale Marketing stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

Upscale Marketing stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße ohne die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (Hier greift die Kleinunternehmerregelung).

Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Upscale Marketing zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

Kündigung, Laufzeit

Der Vertrag hat die individuell zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

Verzug / außerordentliche Kündigung

Fristen für die Leistungserbringung durch Upscale Marketing beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Upscale Marketing eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Upscale Marketing vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Upscale Marketing sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Upscale Marketing in Verzug, ist Upscale Marketing berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Upscale Marketing wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

Erfüllung

Upscale Marketing wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Upscale Marketing ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

Ist Upscale Marketing gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Upscale Marketing unberührt.

Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von Upscale Marketing anderweitig eingeräumt.

Haftung

Upscale Marketing haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Upscale Marketing nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Upscale Marketing nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Upscale Marketing maßgeblich.

Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen Upscale Marketing und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz von Upscale Marketing. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von Upscale Marketing.

Der Kunde gestattet Upscale Marketing sogenannte Testimonial-Werbung. Upscale Marketing ist auch nach Ablauf der Vertragslaufzeit berechtigt, in angemessener Weise mit dem Kunden als Referenz zu werben. Upscale Marketing ist entsprechend zur Nutzung dem Kunden gehörender Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechte berechtigt. Der Widerruf der Gestattung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig, nicht jedoch bereits bei Beendigung des Vertrags.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Upscale Marketing und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 10.01.2023 © Vervielfältigung verboten

Allgemeine Geschäftsbedingungen Upscale Marketing, Buchfinkweg 11, 12351 Berlin gegenüber Unternehmern und Kaufleuten.